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   AG Leipzig, 16.05.2013 - 111 C 9373/12   

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https://dejure.org/2013,41191
AG Leipzig, 16.05.2013 - 111 C 9373/12 (https://dejure.org/2013,41191)
AG Leipzig, Entscheidung vom 16.05.2013 - 111 C 9373/12 (https://dejure.org/2013,41191)
AG Leipzig, Entscheidung vom 16. Mai 2013 - 111 C 9373/12 (https://dejure.org/2013,41191)
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Volltextveröffentlichung

  • captain-huk.de (Kurzinformation und Volltext)

    HUK-Coburg Haftpflichtunterstützungskasse und deren VN als Gesamtschuldner zur Zahlung restlicher Sachverständigenkosten verurteilt

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Naumburg, 20.01.2006 - 4 U 49/05

    Zum Anspruch des Geschädigten gegen Versicherer auf Ersatz von Gutachterkosten

    Auszug aus AG Leipzig, 16.05.2013 - 111 C 9373/12
    Der Einwand der Überhöhung des Sachverständigenhonorars führt nur dann zu einer Kürzung des Anspruchs des Geschädigten, wenn für diesen als Laien erkennbar ist, dass der Sachverständige sein Honorar geradezu willkürlich festsetzt, Preis und Leistung in einem auffälligen Missverhältnis zueinander stehen oder dem Geschädigten ein Auswahlverschulden zur Last fällt (vgl. OLG Naumburg, Urteil vom 20.01.2006, Az.: 4 U 49/05).

    Der Geschädigte ist weder gehalten, "Marktforschung" zu betreiben und in jedem Fall mehrere Kostenvoranschläge von Sachverständigen einzuholen, noch ist er gehalten, sich auf einen Streit über die Höhe der geltend gemachten Sachverständigenkosten mit dem Schädiger einzulassen (vgl. OLG Naumburg, Urteil vom 20.01.2006, Az.: 4 U 49/05).

  • BGH, 23.01.2007 - VI ZR 67/06

    Ersatzfähigkeit von Sachverständigenkosten nach einem Verkehrsunfall

    Auszug aus AG Leipzig, 16.05.2013 - 111 C 9373/12
    Der Geschädigte ist nicht zu einer Marktforschung verpflichtet, um einen für den Schädiger möglichst preisgünstigen Sachverständigen zu finden (vgl. BGH, Urteil v. 23.01.2007, Az.; VI ZR 67/06).
  • BGH, 04.04.2006 - X ZR 122/05

    Vergütung von Kraftfahrzeug-Sachverständigen

    Auszug aus AG Leipzig, 16.05.2013 - 111 C 9373/12
    Deshalb trägt eine an der Schadenshöhe orientierte angemessene Pauschalierung des Honorars dem nach der Rechtssprechung entscheidend ins Gewicht fallenden Umstand Rechnung, dass das Honorar des Sachverständigen die Gegenleistung für die Feststellung des wirtschaftlichen Wertes der Forderung des Geschädigten ist (vgl. BGH NJW 2006, Seite 2472).
  • BVerfG, 18.08.2005 - 2 BvR 1357/05

    Freiheit der Person (Gesetzesvorbehalt; keine richterliche Rechtsfortbildung;

    Auszug aus AG Leipzig, 16.05.2013 - 111 C 9373/12
    Bei der Beurteilung, welcher Herstellungsaufwand erforderlich ist, muss Rücksicht auf die spezielle Situation des Geschädigten und insbesondere auf seine individuellen Erkenntnis- und Einflussmöglichkeiten genommen werden (vgl. BGH NJW 2005, Seite 3131).
  • BGH, 10.10.2006 - X ZR 42/06

    Bemessung des Honorars eines Sachverständigen für die Begutachtung eines

    Auszug aus AG Leipzig, 16.05.2013 - 111 C 9373/12
    Der Sachverständige ist grundsätzlich berechtigt, für das Gutachten eine pauschale Grundgebühr zu berechnen (vgl. BGH NJW-RR 2007, Seite 123).
  • LG Dortmund, 05.08.2010 - 4 S 11/10

    Anspruch eines Sachverständigen gegen den Haftpflichtversicherer des

    Auszug aus AG Leipzig, 16.05.2013 - 111 C 9373/12
    Solange aber die Sachverständigen nur bei einigen Versicherungen zu Sonderkonditionen abrechnen und ansonsten die Honorarberechnung bislang beibehalten, kann nicht festgestellt werden, dass der Sonderkonditionspreis dem üblichen, angemessenen Preis entspricht, (so auch Landgericht Dortmund, NJW-RR 2011, Seite 321).
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